Bakterieller Zahnbelag (Plaque) ist der größte Risikofaktor für die häufigsten Zahnerkrankungen wie Karies, Entzündungen des Zahnfleischs und des Zahnhalteapparats.
Zur Erkennung und Behandlung dieser Probleme ist es sinnvoll, zweimal jährlich eine Kontrolle der Mundsituation vornehmen zu lassen.
Die beiden Stützpfeiler einer effektiven Zahnprophylaxe sind eine gewissenhafte häusliche Mundhygiene sowie vorbeugende Maßnahmen in der Zahnarztpraxis.
Etwa ein Drittel der Zahnoberflächen wird beim tagtäglichen Zähneputzen nicht erreicht, es kommt an diesen Stellen zu einer vermehrten Ansammlung von Keimen und Bakterien.
Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung ( PZR ) bietet hier die Möglichkeit auch an Bereichen, die Sie sonst nicht erreichen können, die bakteriellen Zahnbeläge gründlich zu entfernen.
Wir sind eine von der Fa. EMS® zertifizierte Praxis in Guided Biofilm Therapy® und daher speziell für die schonende und gründliche Reinigung Ihrer Zähne ausgebildet.
In unserer Zahnarztpraxis wird die PZR von speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen durchgeführt.
In der Regel dauert eine derartige Behandlung je nach Aufwand zwischen 45 und 60 Minuten, in manchen Fällen auch länger.
Sie beinhaltet folgende Leistungen:
- Entfernung von harten und weichen Zahnbelägen ( Zahnstein, Konkremente, Plaque ) sowie von Verfärbungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin unter Verwendung spezieller Geräte, die mit Ultraschall oder Druckluft ( Airflow , Airscaler ) arbeiten
- Politur der gereinigten Zahnflächen
- Fluoridierung der Zähne mit Gel oder Lack
- Mundhygieneberatung
Die professionelle Zahnreinigung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und wird deshalb privat nach jeweiligem Aufwand berechnet.
Mittlerweile gibt es aber auch Krankenkassen, die in Form von Bonusprogrammen oder Sondertarifen Zuschüsse geben.
Bei Kindern und Jugendlichen
Lebenslang gesunde Zähne – die Weichen hierzu werden schon im Kindesalter gestellt.
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, eine altersgerechte Vermittlung der richtigen Zahnputztechnik, Reinigung, Fluoridierung und Versiegelung der Zähne werden von den gesetzlichen Krankenkasse vom 6. bis 18. Lebensjahr übernommen.
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ( FU ) kommen Kindern im Alter von 30 bis 72 Monaten zu Gute und können in diesem Zeitraum im Abstand von mindestens 12 Monaten bis zu 3-mal erfolgen.
Sie bieten die Möglichkeit, Erkrankungen und Fehlentwicklungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich schon im Kleinkindesalter zu erkennen. Darüber hinaus soll bei Eltern und Kindern ein Bewusstsein für Zahnpflege und zahngesunde Ernährung entwickelt werden.